§ 1 Wettbewerb „SpardaSpendenWahl“
1.1. Träger
Der Wettbewerb „SpardaSpendenWahl“ auf der Website www.spardaspendenwahl.de wird im Auftrag des Gewinnsparvereins bei der Sparda-Bank West e.V. von der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft mit Sitz in der Merheimer Straße 81 in 50733 Köln durchgeführt und veranstaltet. Die Fördergelder werden ausschließlich aus den Reinerträgen des Gewinnsparvereins bei der Sparda-Bank West e.V. ermöglicht.
1.2. Ablauf
Der Wettbewerb startet als SpardaSpendenWahl Spezial am 3. Juni 2020 um 09:00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt können sich Schulfördervereine von Grund- und weiterführenden Schulen aus dem Kerngeschäftsgebiet der Sparda-Bank West eG um eine Spende bewerben. Jede Bewerbung wird von der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft manuell geprüft, sofern keine offensichtlichen Ausschlussgründe gemäß § 2 und § 4 dieser Teilnahmebedingungen vorliegen. Jede Schule kann mit ihrem Schulförderverein nur einmalig teilnehmen.
1.3. Spendenvergabe
100 Schulfördervereine erhalten jeweils eine Spende in Höhe von 4.000 Euro. Die ersten 100 Schulen, die für ihren Schulförderverein einen Antrag einreichen, der die formalen Kriterien und den thematischen Bezug erfüllt, erhalten die Förderung.
Die Bewerbungen werden chronologisch nach Eingangszeitpunkt der Bewerbung geprüft. Erfüllt eine eingereichte Bewerbung inhaltliche oder formale Kriterien nicht, erhält die jeweilige Ansprechperson entsprechende Nachricht. Dann kann eine neue Bewerbung eingereicht werden, eine Überarbeitung oder Ergänzung der Erstbewerbung ist nicht möglich (s. § 3, Ausschlussgründe vom Wettbewerb).
In diesem Jahr gibt es aufgrund der besonderen Umstände der Corona-Pandemie keine Online-Abstimmung über die Spendenvergabe.
§ 2 Teilnahmebedingungen und Teilnahme
2.1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Grund- und weiterführende Schulen mit einem im Sinne des § 52 der Abgabeordnung (außer Nr. 8, 12 und 15) als gemeinnützig anerkannten Schulförderverein aus dem Kerngeschäftsgebiet der Sparda-Bank West eG (s. Karte), die über einen aktuellen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid (nicht älter als fünf Jahre) ihres zuständigen Finanzamts verfügen und eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen. Der Freistellungsbescheid des Schulfördervereins muss zum Zeitpunkt der Bewerbung direkt online mit eingereicht werden.
Bewerben können sich Grund- und weiterführende Schulen über ihren Schulförderverein mit allen Maßnahmen aus den Bereichen IT und Digitalisierung. Alle Anschaffungen bzw. Ausgaben in diesem Bereich, die dem Heimunterricht der Schülerinnen und Schüler von Nutzen sind, erfüllen dieses inhaltliche Kriterium. Hierunter können z.B. fallen: Ankauf von Geräten und Ausstattung, Kosten für Lernplattformen und -software, Erwerb von digitalen Lernmaterialien.
Es werden keine Schulfördervereine gefördert, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen, die Gewalt verherrlichen oder fördern oder zur Gewalt aufrufen, rassistische oder diskriminierende Inhalte verbreiten oder auf sonstige Weise dem Ruf oder dem Ziel der gemeinwohlorientierten Spendenvergabe der SpardaSpendenWahl direkt oder indirekt schaden. Die Entscheidung über eine Förderung ist bis zur endgültigen Spendenauszahlung vorbehalten.
Anträge, bei denen die geplante Mittelverwendung im Ausland erfolgt, können nicht zugelassen werden.
2.2. Ansprechpartner
Die Schulfördervereine benennen einen Ansprechpartner, der für den Verein während des Wettbewerbs gegenüber den Organisatoren zuständig ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln und angesprochen werden zu dürfen.
2.3. Einreichung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die Wettbewerbsseite www.spardaspendenwahl.de/bewerbung. Eine postalische oder telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
Bei der Bewerbung sind die Schule sowie die geplante Verwendung der Spende zu beschreiben. Jede Schule kann mit ihrem Schulförderverein nur einen Antrag einreichen. Mehrfachregistrierungen werden gelöscht. Mit der Absendung der Bewerbung ist die aktuelle Bescheinigung der Gemeinnützigkeit (Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid) direkt über das Formular mit einzureichen.
Da es sich bei den Spendengeldern um Reinerträge des Gewinnsparvereins handelt, sind die Spenden zweckgebunden. Sie sind nur für den angegebenen Verwendungszweck zu verwenden und die geplante Mittelverwendung muss im Kerngeschäftsgebiet der Sparda-Bank West eG erfolgen.
2.4. Verwendung von Inhalten und Bildmaterial
Mit dem Absenden einer Bewerbung stimmen die Schulfördervereine zu, dass die überlassenen Angaben, Bilder und Videos im Rahmen der Spendenaktion SpardaSpendenWahl zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung der Teilnehmer, auch in der begleitenden Presse- und Medienarbeit durch den Gewinnsparverein bei der Sparda-Bank West e.V. sowie durch die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft genutzt werden dürfen.
2.5. Kosten
Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos. Eine Erstattung von möglichen Aufwendungen findet nicht statt.
2.6. Benachrichtigung
Die 100 Schulfördervereine, deren Bewerbungen als erste eingegangen sind und die die formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllen, werden zeitnah mit einer Spendenzusage informiert. Dies erfolgt, sobald alle 100 Vereine feststehen, die eine Förderung erhalten. Außerdem werden die Spendenempfänger öffentlich bekannt gegeben.
2.7. Spendenquittung
Nach Erhalt einer Spende verpflichtet sich der Schulförderverein, dem Gewinnsparverein bei der Sparda-Bank West e.V. binnen drei Monaten nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen und diese postalisch zu übermitteln.
§ 3 Ausschlussgründe vom Wettbewerb
Schulfördervereine,
– die nicht als gemeinnützig anerkannt sind und/oder keinen aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid (nicht älter als fünf Jahre) vorweisen können,
– deren Sitz nicht im Kerngeschäftsgebiet der Sparda-Bank West eG (s. Karte) liegt,
– die diskriminierendes, menschenverachtendes und/oder rassistisches Gedankengut kommunizieren oder das Persönlichkeitsrecht verletzende Hintergründe erkennen lassen,
– deren Vorstand freie oder feste Mitarbeiter der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft sind,
– deren Antrag nicht den Teilnahmebedingungen gemäß § 2 entspricht,
sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Erfüllt eine Bewerbung die formalen und/oder inhaltlichen Einreichungskriterien nicht, so erhält der jeweilige Ansprechpartner eine entsprechende Benachrichtigung an die bei Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse. Die Erstbewerbung kann in diesem Fall nicht überarbeitet werden, sondern es muss eine neue, vollständige Bewerbung eingereicht werden, die dementsprechend in der Chronologie neu platziert wird.
Die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, einen Schulförderverein vom Wettbewerb sofort oder nachträglich aus wichtigen Gründen auszuschließen. Dies ist insbesondere der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs. Dies kann ggf. die Aberkennung eines Preises zur Folge haben.
§ 4 Verschiebung und Aussetzung des Wettbewerbs
Die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers oder eines Projekts verursacht wird, kann die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 5 Haftung
Die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der SpardaSpendenWahl, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht in Bezug auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.
§ 6 Datenschutz
Für die zur Registrierung erforderlichen Daten im Sinne von Punkt 2.2. dieser Teilnahmebedingungen gilt die Datenschutzrichtlinie des Wettbewerbs, welche hier abrufbar ist: www.spardaspendenwahl.de/datenschutz
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Bei der Spendenaktion ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Inhaltlich verantwortlich für die Veranstaltung und Durchführung des Wettbewerbs:
Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, vertreten durch Herrn Lukas Dopstadt, Merheimer Straße 81, 50733 Köln.