§ 1 Wettbewerb „SpardaSpendenWahl“
1.1. Träger
Der Wettbewerb „SpardaSpendenWahl“ auf der Website www.spardaspendenwahl.de wird im Auftrag des Gewinnsparvereins bei der Sparda-Bank West e.V. von der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft mit Sitz in der Merheimer Straße 81 in 50733 Köln durchgeführt und veranstaltet. Die Fördergelder werden ausschließlich aus den Reinerträgen des Gewinnsparvereins bei der Sparda-Bank West e.V. ermöglicht.
1.2. Ablauf
Der Wettbewerb dauert vom 10. März 2022 bis einschließlich 31. Mai 2022. Vom 10. März bis einschließlich 17. Mai 2022 können sich Schulfördervereine von Grund- und weiterführenden Schulen aus dem Kerngeschäftsgebiet der Sparda-Bank West eG um eine Förderung bewerben. Jede Bewerbung wird von der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft manuell geprüft und freigeschaltet, sofern keine offensichtlichen Ausschlussgründe gemäß § 2 und § 4 dieser Teilnahmebedingungen vorliegen. Jede Schule kann mit ihrem Schulförderverein nur mit einem Projekt teilnehmen. Nach erfolgter manueller Freischaltung nimmt das jeweilige Projekt an der Abstimmung teil. Die Abstimmung beginnt am Dienstag, 03. Mai 2022 um 09:00 Uhr und endet am Dienstag, 31. Mai 2022 um 16:00 Uhr.
Bei ihrer Bewerbung werden alle teilnehmenden Schulen in eine der vier Größenkategorien „sehr klein“, „klein“, „mittel“ oder „groß“ eingeteilt. Entscheidend für die Eingruppierung der Schulen sind die offiziellen Schülerzahlen, so wie sie in der Schuldatenbank des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.schulministerium.nrw.de und durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen unter statistik.niedersachsen.de veröffentlicht wurden.
1.3. Förderung und Spendenstaffelung
Je Größenkategorie findet eine eigene Abstimmung statt, in der jeweils die 50 Schulen, die nach Ende der Abstimmung die meisten Stimmen aufweisen, aus den Reinerträgen des Gewinnsparvereins bei der Sparda-Bank West e.V. mit insgesamt 100.000 Euro gefördert werden. Der erste Platz erhält jeweils eine Spende über 6.000 Euro, der zweite Platz über 5.000 Euro und der dritte und vierte Platz über 4.000 Euro. Die Plätze fünf bis zehn werden mit je 3.500 Euro, die Plätze 11 bis 25 mit je 2.000 Euro, die Plätze 26 bis 35 mit je 1.500 Euro, die Plätze 36 bis 50 mit je 1.000 Euro gefördert. Insgesamt werden bei der SpardaSpendenWahl somit Spenden in einer Gesamthöhe von 400.000 Euro vergeben.
Bei Stimmengleichheit wird der Platz entsprechend der Anzahl der Schulen mit derselben Stimmenanzahl mehrfach vergeben. Das entsprechende Preisgeld wird aufgeteilt, wobei die gesamte Fördersumme auf die Schulen mit derselben Stimmenzahl aufgeteilt wird. Die nachfolgenden Platzierungen verschieben sich entsprechend um die Anzahl gleichplatzierter Schulen. Sinkt die Höhe der aufgeteilten Spendensumme auf unter 500 Euro je Preisträger, entscheidet das Los unter den gleichplatzierten Schulen. Sollte beispielsweise der erste Platz in einer Kategorie aufgrund von Stimmengleichheit zweimal vergeben werden, so teilen sich die beiden Schulen mit der Stimmgleichheit den ersten Platz. Die Summe der Förderpreise von Platz eins bis zwei (11.000 Euro) wird entsprechend auf zwei Schulen verteilt, sodass in diesem Fall die beiden Schulen jeweils 5.500 Euro erhalten.
§ 2 Teilnahmebedingungen und Teilnahme
2.1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Grund- und weiterführende Schulen mit einem im Sinne des § 52 der Abgabeordnung (außer Nr. 8, 12 und 15) als gemeinnützig anerkannten Schulförderverein aus dem Kerngeschäftsgebiet der Sparda-Bank West eG (s. Karte), die über einen aktuellen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamts verfügen und eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen. Der Freistellungsbescheid des Schulfördervereins muss zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits vorliegen.
Teilnehmen können Grund- und weiterführende Schulen über ihren Schulförderverein mit Vorhaben, die dem diesjährigen Motto „Heute nachhaltig für morgen handeln“ entsprechen. Gefragt sind nachhaltige Projetke aller Art, die zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen, die soziales Bewusstsein schaffen oder die Schülerinnen und Schüler für eine positive, gesellschaftliche Zukunft stark machen.
Die Bewerbungstexte sollten hier einen konkreten Einblick in das ausgewählte Vorhaben bieten und erläutern, warum der nachhaltige Ansatz von großer Bedeutung ist. Der Gewinnsparverein bei der Sparda-Bank West e.V. behält sich vor, Einreichungen bei fehlendem Qualitätsanspruch und unzureichendem Bezug zum Wettbewerbsmotto nicht zum Wettbewerb zuzulassen.
Feiern und Feste, bei denen das Vergnügen im Vordergrund steht und/oder Alkohol eine ersichtliche Rolle spielt (z.B. Abschlussfeiern und Schulfeste ohne thematischen Hintergrund), können nicht gefördert werden.
Es werden keine Schulfördervereine gefördert, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen, die Gewalt verherrlichen oder fördern oder zur Gewalt aufrufen, rassistische oder diskriminierende Inhalte verbreiten oder auf sonstige Weise dem Ruf oder dem Ziel der gemeinwohlorientierten Spendenvergabe der SpardaSpendenWahl direkt oder indirekt schaden. Die Entscheidung über eine Förderung ist bis zur endgültigen Spendenauszahlung vorbehalten. Hieran ändert die Teilnahme an der Online-Abstimmung und deren Ausgang nichts.
Projekte, bei denen die geplante Mittelverwendung im Ausland erfolgt, können nicht zum Wettbewerb zugelassen werden.
2.2. Ansprechpartner
Die Schulfördervereine benennen einen Ansprechpartner, der für den Verein während des Wettbewerbs gegenüber den Organisatoren zuständig ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln und angesprochen werden zu dürfen.
2.3. Einreichung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die Wettbewerbsseite www.spardaspendenwahl.de/bewerbung. Eine postalische oder telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Das Bewerberprofil kann nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.
Bei der Bewerbung sind die Schule und das digitale Vorhaben sowie die geplante Verwendung der Spende zu beschreiben. Jede Schule kann mit ihrem Schulförderverein nur mit einer Bewerbung teilnehmen. Mehrfachregistrierungen werden gelöscht. Mit der Absendung der Bewerbung ist zu bestätigen, dass eine aktuelle Bescheinigung der Gemeinnützigkeit (Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid) vorgelegt und eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden kann, sodass im Fall einer Förderung eine Spende auch ausgezahlt werden kann. Da es sich hierbei um Reinerträge des Gewinnsparvereins handelt, sind die Spenden zweckgebunden. Sie sind nur für den im Schulprofil angegebenen Verwendungszweck zu verwenden und die geplante Mittelverwendung muss im Kerngeschäftsgebiet der Sparda-Bank West eG erfolgen.
Bilder und Videos (per Einbettung über YouTube oder Vimeo) können in die Vorstellung des Projekts eingebunden werden. Bilder sind auf die Dateigröße von 10 MB beschränkt. Videos müssen den Bestimmungen von YouTube oder Vimeo entsprechen. Der Verein trägt dafür Sorge, dass alle Personen, die auf Bildern oder im Video zu sehen sind, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben haben. Das Video darf zur Vermeidung von rechtlichen Konflikten keine Musik oder andere urheberrechtlich geschützten Inhalte beinhalten.
Die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob das übermittelte Bild- und Filmmaterial den Anforderungen an Inhalte entspricht, wie sie in diesen Bestimmungen enthalten sind. Ausgeschlossen sind Inhalte, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig, anstößig oder unanständig sind oder anderweitig als störend empfunden werden können. Die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft darf jederzeit, ohne vorherige Ankündigung und nach ausschließlich eigenem Ermessen, solche Bilder oder Videos entfernen, die diese Bestimmungen verletzen.
2.4. Verwendung von Inhalten und Bildmaterial
Mit dem Absenden einer Bewerbung stimmen die Vereine zu, dass die überlassenen Unterlagen, Bilder und Videos im Rahmen der Spendenaktion SpardaSpendenWahl zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung der Teilnehmer, auch in der begleitenden Presse- und Medienarbeit durch den Gewinnsparverein bei der Sparda-Bank West e.V. sowie durch die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft genutzt werden dürfen.
2.5. Kosten
Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos. Eine Erstattung von möglichen Aufwendungen findet nicht statt.
2.6. Benachrichtigung
Die ermittelten Schulfördervereine mit den meisten Stimmen werden nach Ende des Abstimmungsverfahrens zeitnah über die Spende in schriftlicher Form durch den Gewinnsparverein bei der Sparda-Bank West e.V. mit der offiziellen Spendenzusage informiert. Außerdem werden die Spendenempfänger öffentlich bekannt gegeben.
2.7. Spendenquittung
Nach Erhalt einer Spende verpflichtet sich der Schulförderverein, dem Gewinnsparverein bei der Sparda-Bank West e.V. binnen drei Monaten nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen und diese postalisch zu übermitteln.
§ 3 Abstimmung am Wettbewerb
Eine Person nimmt an der Abstimmung teil, indem sie manuell und ohne den Einsatz automatisierter Abstimmsysteme für einen der teilnehmenden Schulfördervereine abstimmt und hierfür manuell und eigenhändig die Buttons „Codes anfordern“ und „Codes eingeben“ im jeweiligen Profil anklickt.
Zur Teilnahme an der Abstimmung gibt der Nutzer auf dem Projektprofil einer Schule eine Mobilfunknummer ein. An diese wird eine SMS mit Abstimmcodes versendet. Die Abstimmcodes sind nach Versand der SMS 48 Stunden gültig. Ein Abstimmcode entspricht einer Stimme, die in den darauf folgenden 48 Stunden eingelöst werden kann. Es können nur deutsche Mobilfunknummern teilnehmen. Der SMS-Empfang innerhalb der EU ist kostenlos.
Je Mobilfunknummer kann nur eine SMS mit Abstimmcodes versendet werden. Eine erneute Zusendung der SMS-Codes erfolgt auch bei Nicht-Einlösen der Abstimmcodes nicht.
§ 4 Ausschlussgründe vom Wettbewerb
Schulfördervereine,
– die nicht als gemeinnützig anerkannt sind und/oder keinen aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid (nicht älter als fünf Jahre) vorweisen können,
– deren Sitz nicht im Kerngeschäftsgebiet der Sparda-Bank West eG (s. Karte) liegt,
– die diskriminierendes, menschenverachtendes und/oder rassistisches Gedankengut kommunizieren oder das Persönlichkeitsrecht verletzende Hintergründe erkennen lassen,
– deren Vorstand freie oder feste Mitarbeiter der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft sind,
– deren Projekt nicht den Teilnahmebedingungen gemäß § 2 entsprechen,
sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft ist berechtigt, einen Schulförderverein vom Wettbewerb sofort oder nachträglich aus wichtigen Gründen auszuschließen. Dies ist insbesondere der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs. Dies kann ggf. die Aberkennung eines Preises zur Folge haben.
§ 5 Verschiebung und Aussetzung des Wettbewerbs
Die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers oder eines Projekts verursacht wird, kann die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 6 Haftung
Die Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der SpardaSpendenWahl, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht in Bezug auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.
§ 7 Datenschutz
7.1. Speicherung personenrelevanter Daten von teilnehmenden Projekten
Für die zur Registrierung erforderlichen Daten im Sinne von Punkt 2.2. dieser Teilnahmebedingungen gilt die Datenschutzrichtlinie des Wettbewerbs, welche hier abrufbar ist: www.spardaspendenwahl.de/datenschutz
7.2. Speicherung von Mobilfunknummern
Die eingegebenen Mobilfunknummern werden ausschließlich zum Versand der Abstimmcodes mit einer SMS verwendet. Eine Verwendung der Mobilfunknummern für Werbezwecke findet nicht statt. Die Mobilfunknummern werden auf Servern im deutschen Rechtsraum verschlüsselt und gespeichert. Spätestens zehn Tage nach Beendigung der Abstimmung werden diese ausnahmslos gelöscht.
§ 8 Sonstiges
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Bei der Spendenaktion ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Inhaltlich verantwortlich für die Veranstaltung und Durchführung des Wettbewerbs:
Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, vertreten durch Herrn Lukas Dopstadt, Merheimer Straße 81, 50733 Köln.