Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind Grund- und weiterführende Schulen mit einem im Sinne des § 52 der Abgabeordnung (außer Nr. 8, 12 und 15) als gemeinnützig anerkannten Schulförderverein aus dem Kerngeschäftsgebiet der Sparda-Bank West eG, die über einen aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamts verfügen und eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen.
Teilnehmen können Grund- und weiterführende Schulen über ihren Schulförderverein mit Vorhaben, die dem diesjährigen Motto „Heute nachhaltig für morgen handeln“ entsprechen. Gefragt sind nachhaltige Projetke aller Art, die zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen, die soziales Bewusstsein schaffen oder die Schülerinnen und Schüler für eine positive, gesellschaftliche Zukunft stark machen.
Die Bewerbung ist vom 10. März 2022 bis einschließlich 17. Mai 2022 ausschließlich online möglich.
Wie erfolgt die Einordnung in eine Größenkategorie?
Bei ihrer Bewerbung werden alle teilnehmenden Schulen in eine der vier Größenkategorien „sehr klein“, „klein“, „mittel“ oder „groß“ eingeteilt. Entscheidend für die Eingruppierung der Schulen sind die offiziellen Schülerzahlen, so wie sie in der Schuldatenbank des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.schulministerium.nrw.de und durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen unter statistik.niedersachsen.de veröffentlicht wurden.
Wie wird abgestimmt?
Vom 3. Mai 2022 um 9 Uhr bis zum 31. Mai 2022 um 16 Uhr können alle mitentscheiden, welche Schulprojekte gefördert werden. Es wird online mittels einer SMS-Verifizierung abgestimmt: Dazu wird im jeweiligen Profil die Mobilfunknummer eingegeben. An diese wird eine SMS mit Abstimmcodes versendet, die jeweils einer Stimme entsprechen. Sie sind für 48 Stunden gültig. Der SMS-Empfang innerhalb der EU ist kostenlos, es entstehen durch die Abstimmung keine Kosten. Die Mobilfunknummern dienen ausschließlich der Abstimmung, sie werden nicht für Werbezwecke verwendet. Bis zum Ablauf des Wettbewerbs werden sie verschlüsselt gespeichert und danach vollständig gelöscht.
Ich habe keine SMS mit Abstimmcodes erhalten.
Die SMS wird nach Eingabe einer gültigen deutschen Mobilfunknummer automatisch versendet. Die Zustellung kann bei starker Nachfrage in Ausnahmefällen mehrere Stunden dauern. Dies kann in Spitzenzeiten der jeweiligen Netzbetreiber der Fall sein, jedoch sollten alle SMS in der Folge zugestellt werden. Sobald wir die SMS an Ihren Mobilfunkprovider übergeben haben, obliegt die Zustellung dem jeweiligen Netzanbieter. Um eine sichere Abstimmung zu gewährleisten und Ihre Daten zu schützen, können wir keine einzelnen Mobilfunknummern zurückverfolgen und bestimmten Codes zuordnen. Auf die Zustellung können wir nach der Übergabe an den Mobilfunkanbieter leider keinen Einfluss mehr nehmen. Ein erneutes Versenden der Codes ist daher auch nicht möglich.
Was geschieht mit den eingegebenen Mobilfunknummern?
Die Angabe der Mobilfunknummer dient ausschließlich der Verifizierung der Stimme. Mobilfunknummern, die für die Abstimmung verwendet wurden, werden zehn Tage nach Beendigung des Wettbewerbs vollumfänglich gelöscht und zu keinem Zeitpunkt für eine weitere Nutzung außer für den Versand der Abstimmcodes per SMS verwendet. Die Mobilfunknummern werden mehrfach verschlüsselt gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
Dürfen Anbieter von virtuellen SIM-Karten für den Wettbewerb genutzt werden?
Bei der SpardaSpendenWahl handelt es sich um einen Förderwettbewerb, bei dem wir jedem kostenlos die Möglichkeit geben, über die Vergabe der Spendengelder mitzuentscheiden. Die Verifizierung der Personen erfolgt über eine Zusendung der Stimmen per SMS an die eingegebene Mobilfunknummer. Die Mobilfunknummern dienen hierbei ausschließlich der Abstimmung und sie werden von uns nicht für Werbezwecke verwendet. Bis zum Ablauf des Wettbewerbs werden sie verschlüsselt gespeichert und danach komplett gelöscht.
Wir betreiben einen hohen Einsatz, um eine kostenlose und faire Abstimmung zu gewährleisten. Die Verwendung von Onlinediensten für „virtuelle“ SIM-Karten steht diesem Prinzip zuwider. Solche Anbieter wurden von uns aufgefordert, ihren Dienst für die Verwendung im Rahmen des Wettbewerbs nicht anzubieten. Eine Verwendung der Stimmcodes über virtuelle SMS wird als Manipulation des Wettbewerbs gewertet und führt zu einer Verwarnung der betreffenden Schulen sowie einer Aberkennung der per virtueller SIM-Karte empfangenen Stimmcodes. Ihre Hinweise nehmen wir gern unter hilfe@spardaspendenwahl.de entgegen.
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