Der Wettbewerb ist beendet
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Teilnahmebedingungen

§ 1 Wettbewerb

1. Der Wettbewerb „SpardaSpendenWahl“ auf https://spardaspendenwahl.de/ wird im Auftrag des Gewinnsparvereins bei der Sparda-Bank West e.V. (im weiteren Verlauf Auftraggeber genannt) von der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft (im weiteren Verlauf Social Value genannt) mit Sitz in der Merheimer Straße 81 in 50733 Köln durchgeführt und veranstaltet. Die Preise werden vom Auftraggeber ausgelobt.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

1. Teilnahmeberechtigt sind Grund- und weiterführende Schulen mit einem im Sinne des § 52 der Abgabeordnung als gemeinnützig anerkannten Schulförderverein aus dem Kerngeschäftsgebiet der Sparda-Bank West eG (s. Karte). Schulen können Projekte anmelden, die dem diesjährigen Motto „In der Vielfalt liegt die Kraft“ entsprechen.

2. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss bereits die anerkannte Gemeinnützigkeit und ein entsprechender Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts vorliegen. Eventuell im Rahmen des Wettbewerbs erreichte Förderpreise werden ansonsten nicht gewertet.

3. Mit Einreichen der Bewerbung ist die IBAN des Vereinskontos anzugeben sowie eine aktuelle Bescheinigung der Gemeinnützigkeit (Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid) der Schule einzureichen, sodass im Fall einer Förderung eine Zuwendung auch ausgezahlt werden kann. Da es sich hierbei um Reinerträge des Gewinnsparvereins handelt, sind die Zuwendungen zweckgebunden. Erst wenn diese Informationen vorliegen, kann die Bewerbung der jeweiligen Schule in den Wettbewerb aufgenommen werden.

4. Zuwendungsbestätigung: Nach Erhalt einer Zuwendung verpflichtet sich die Schule, binnen drei Monaten nach Zuwendungseingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbestätigung) auszustellen und diese digital an den Gewinnsparverein bei der Sparda-Bank West e.V. zu übermitteln.

5. Die geplante Mittelverwendung muss im Kerngeschäftsgebiet erfolgen.

6. Je Schule ist nur eine Bewerbung möglich.

7. Die Schulen benennen eine Ansprechperson, die für die Schule während des Wettbewerbs gegenüber den Organisatoren zuständig ist. Die Ansprechperson versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für ihre Schule in allen Belangen zu handeln und angesprochen werden zu dürfen.

8. Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos. Eine Erstattung von möglichen Aufwendungen findet nicht statt.

9. Nicht teilnahmeberechtigt sind Schulen, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen, die Gewalt verherrlichen oder fördern oder zu Gewalt aufrufen, rassistische oder diskriminierende Inhalte verbreiten oder auf sonstige Weise dem Ruf oder dem Ziel der gemeinwohlorientierten Zuwendungsvergabe des Gewinnsparvereins bei der Sparda-Bank West e.V. direkt oder indirekt schaden. Die Entscheidung über eine Förderung ist bis zur endgültigen Zuwendungsauszahlung vorbehalten.

§ 3 Förderung und Förderart

1. Im Rahmen des Wettbewerbs werden die teilnehmenden Schulen entsprechend in eine der vier Größenkategorien „sehr klein“, „klein“, „mittel“ oder „groß“ eingeteilt. Entscheidend für die Eingruppierung der Schulen sind die offiziellen Schülerzahlen, so wie sie vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.schulministerium.nrw/ und durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen unter https://www.statistik.niedersachsen.de/ veröffentlicht wurden.

2. Je Größenkategorie findet eine eigene Abstimmung statt, in der jeweils die 50 Schulprojekte, die nach Ende der Abstimmung die meisten Stimmen aufweisen, mit insgesamt 100.000 Euro gefördert werden. Diese Förderpreise staffeln sich nach Platzierungen wie folgt:

  • 1. Platz: 6.000 Euro
  • 2. – 3. Platz: 5.000 Euro
  • 4. – 6. Platz: 4.000 Euro
  • 7. – 10. Platz: 3.000 Euro
  • 11. – 25. Platz: 2.000 Euro
  • 26. – 35. Platz: 1.500 Euro
  • 36. – 50. Platz: 1.000 Euro

Bei Stimmengleichheit wird das entsprechende Preisgeld der Platzierungen summiert und unter den teilnehmenden Fördervereinen mit derselben Stimmenanzahl aufgeteilt. Die nachfolgenden Platzierungen verschieben sich entsprechend um die Anzahl gleichplatzierter Fördervereine.

§ 4 Zeitablauf und Funktionsweise der Abstimmung

1. Der Wettbewerb dauert vom 22.01.2025 bis 01.04.2025 und ist in zwei Abschnitte unterteilt: Eine Bewerbungsphase und eine Abstimmungsphase.

2. Ab dem 22.01.2025 findet eine Bewerbungsphase ohne Abstimmfunktion statt, in der Bewerbungen um eine Förderung eingereicht werden können. Jede Bewerbung wird von Social Value manuell geprüft und erst im Anschluss an diese Prüfung online freigeschaltet, sofern keine offensichtlichen Ausschlussgründe gemäß § 2 dieser Teilnahmebedingungen vorliegen. Nach erfolgter manueller Freischaltung kann für den jeweiligen Teilnehmenden mit Beginn der Abstimmung am 04.03.2025 abgestimmt werden.

3. In der Abstimmungsphase vom 04.03.2025, 10 Uhr bis 01.04.2025, 16 Uhr kann pro deutscher Mobilfunknummer einmalig eine SMS mit einem Abstimmcode angefordert werden. Nur deutsche Mobilfunknummern können teilnehmen. Der SMS-Empfang innerhalb der EU ist kostenlos. Der Abstimmcode ist nach Anforderung der SMS für 48 Stunden gültig. Ein Abstimmcode entspricht einer Stimme, die beliebig an einen Schulförderverein vergeben werden kann.

4. Während der Abstimmungsphase ist es bis zum 18.03.2025 weiterhin möglich, Bewerbungen einzureichen.

5. Social Value ist berechtigt, Stimmen im Wettbewerb aus wichtigen Gründen nicht zu werten. Dies ist u.a. der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs (u.a. bei Einsatz automatischer Abstimmsysteme, Einsatz von mutmaßlich eigens für den Wettbewerb angelegten Mobilfunknummern oder versuchter Störung bzw. Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs).

§ 5 Ausschlussgründe vom Wettbewerb

1. Teilnehmende Schulfördervereine, die materielle Anreize wie beispielsweise kostenlose Mitgliedschaften oder Preisgelder für die Stimmabgabe in Aussicht stellen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

2. Teilnehmende Schulfördervereine, die die Teilnahmebedingungen unter § 2 nicht erfüllen, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

3. Teilnehmende Schulfördervereine, die diskriminierendes, menschenverachtendes und/oder rassistisches Gedankengut kommunizieren oder das Persönlichkeitsrecht verletzende Hintergründe erkennen lassen, werden ausnahmslos vom Wettbewerb ausgeschlossen. Hier gibt es keinerlei Toleranz.

4. Teilnehmende Schulfördervereine, deren Vorstand freie oder feste Mitarbeiter von Social Value sind, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

5. Teilnehmende Schulfördervereine, die offensichtlich radikale und illegale Ziele verfolgen, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

6. Teilnehmende Schulfördervereine können vom Wettbewerb sofort oder nachträglich aus wichtigen Gründen ausgeschlossen werden. Dies ist insbesondere der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs. Dies kann ggf. die Aberkennung eines Preises zur Folge haben.

7. Der Auftraggeber behält sich vor, teilnehmende Schulfördervereine aus unternehmensspezifischen Gründen vom Wettbewerb auszuschließen.

§ 6 Verschiebung, Abbruch und vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs

Wir behalten uns vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen wir insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines teilnehmenden Schulfördervereins oder eines Projekts verursacht wird, kann Social Value von dieser Person verlangen, den entstandenen Schaden zu ersetzen.

§ 7 Haftung

1. Social Value wird mit der Aushändigung des Gewinns durch den Auftraggeber von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

2. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an dem von dem Auftraggeber gestifteten Gewinn haftet Social Value nicht.

3. Social Value haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässige oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

§ 8 Datenschutz

1. Für die zur Registrierung erforderlichen Daten im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt die Datenschutzrichtlinie des Wettbewerbs, welche hier abrufbar ist.

2. Bei der Anmeldung zum Wettbewerb erklären sich die teilnehmenden Personen damit einverstanden, über den Ablauf des Wettbewerbs und über Folgewettbewerbe per E-Mail an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse informiert zu werden.

3. Die teilnehmenden Personen können die gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit durch Anfrage an die Adresse Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, Merheimer Str. 81, 50733 Köln oder eine E-Mail an die Adresse datenschutz@spendenwettbewerb.de einsehen und korrigieren lassen. Diese vorgenannte Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich gegenüber Social Value an die vorgenannte Adresse oder per E-Mail an die Adresse datenschutz@spendenwettbewerb.de widerrufen werden.

§ 9 Unzulässige Inhalte

1. Die teilnehmenden Schulfördervereine verpflichten sich mit ihrer Teilnahme, nur Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. in ihrem Profil zu verwenden, die keine Rechte Dritter (z. B. Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen. Des Weiteren dürfen nur Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. verwendet werden, die keinen unzulässigen Inhalt aufweisen. Unzulässige Inhalte sind insbesondere:

  • Recht am eigenen Bild und allgemeines Persönlichkeitsrecht: Aufnahmen von Personen dürfen erst dann verwendet werden, wenn die betroffenen abgebildeten Personen in die konkrete Nutzung im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs eingewilligt haben. Abbildungen von Kindern dürfen in den Profilen nur genutzt werden, wenn die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Aufnahmen von Gebäuden und Sachen dürfen erst dann verwendet werden, wenn die Berechtigten in die konkrete Nutzung im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs eingewilligt haben.
  • Urheberrechte: Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. dürfen nur benutzt werden, wenn die teilnehmenden Schulfördervereine zur Nutzung berechtigt sind. Dies ist dann der Fall, wenn die teilnehmenden Schulfördervereine diejenigen sind, die die Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. angefertigt haben oder wenn sie die Zustimmung des Rechteinhabers für die konkrete Nutzung im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs eingeholt haben. Gescannte Fotos aus Zeitungen, Büchern, etc. und Fotos aus anderen Internetseiten sind in der Regel urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung der Berechtigten nicht auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden. Entsprechendes gilt für alle urheberrechtlich geschützten Werke, seien es Texte, Bilder, Logos, Grafiken, etc. Auch diese dürfen nur hochgeladen werden, wenn die teilnehmenden Schulfördervereine sich vorher die entsprechenden Nutzungsrechte der Urheberinnen und Urheber oder sonstigen Berechtigten eingeholt haben.
  • Markenrechte: Aufnahmen und Darstellungen von Marken dürfen erst dann verwendet werden, wenn die Berechtigten in die konkrete Nutzung im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs eingewilligt haben.

2. Der teilnehmende Schulförderverein ist verpflichtet, zu prüfen, dass die eingereichten Bilder und Fotos datenschutzrechtlich für die konkrete Nutzung im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs verwendet werden dürfen. Der teilnehmende Schulförderverein ist verpflichtet, ggf. erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligungen der betroffenen Personen einzuholen. Die Bilder und Fotos auf der Wettbewerbs-Website verbleiben bis zum Start der/des nächsten Wettbewerbsname im darauffolgenden Jahr auf der Wettbewerbs-Website und werden spätestens zum Abschluss des darauffolgenden Jahres gelöscht.

3. Im Falle einer potenziellen Verletzung der Rechte Dritter werden die Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Anhörung des jeweiligen teilnehmenden Schulfördervereins/Sportvereins bis zur Klärung des Sachverhalts von der Website entfernt. Sollten Sie eine Verletzung von Bild- oder Persönlichkeitsrechten melden wollen, senden Sie bitte eine Nachricht an datenschutz@spendenwettbewerb.de.

4. Die teilnehmenden Schulfördervereine des Wettbewerbs übertragen die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der im Rahmen der Bewerbung eingereichten Beschreibungen (Texte), Bilder, Fotos und sonstiger Inhalte an den Auftraggeber und Social Value zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs. Der Auftraggeber und Social Value sind demnach insbesondere berechtigt, die Bewerberinnen und Bewerber namentlich auf der Website www.domain.de im Rahmen der Projektbeschreibung zu nennen sowie die eingereichten Beschreibungen (Texte), Bilder, Fotos und sonstigen Inhalte an entsprechender Stelle öffentlich wiederzugeben und zu verwenden.

§ 10 Sonstiges

1. Die teilnehmenden Schulfördervereine des Wettbewerbs übertragen die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der im Rahmen der Bewerbung eingereichten Beschreibungen (Texte), Bilder und Fotos an den Auftraggeber und Social Value und können namentlich und/oder mit Bild veröffentlicht werden. Mit der möglichen Verwendung des Bildmaterials erklärt sich jeder teilnehmende Schulförderverein mit dem Absenden seiner Bewerbung einverstanden, bezugnehmend auf § 9 Ziffer 1 bedeutet dies unter anderem, dass bei im Bild abgebildeten Personen das eingeholte Einverständnis dieser Personen vorliegt.

2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

5. Inhaltlich verantwortlich für die Veranstaltung und Durchführung des Wettbewerbs: Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, Lukas Dopstadt, Merheimer Str. 81, 50733 Köln siehe auch: socialvalue.de/impressum