Teilnahmebedingungen zur Throwback-Challenge
Diese Teilnahmebedingungen beziehen sich auf das Instagram-Gewinnspiel #spardathrowback der Sparda-Bank West eG, Ludwig-Erhard-Allee 15 40227 Düsseldorf. Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Veranstalter der Throwback-Challenge ist die Sparda-Bank West eG. Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Instagram und wird weder von Instagram gesponsert, organisiert noch unterstützt.
1. Dauer
Das Gewinnspiel läuft vom 3.5.2022 bis einschließlich 10.6.2022 auf Instagram.
2. Ablauf
Die Teilnahme an der Throwback-Challenge erfolgt über:
- 1. Instagram-Post eines Bildes oder Videos einer früheren oder der aktuellen Teilnahme an der SpardaSpendenWahl.
- 2. Verwendung des Hashtags #spardathrowback unter dem Post.
- 3. Nominierung einer Schule, die an einer SpardaSpendenWahl (2013-2022) teilgenommen hat, in dem Post.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
3. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die bei der Teilnahme mindestens 14 Jahre alt sind. Zur Teilnahme ist ein öffentliches Instagram-Profil notwendig. Angestellte der Sparda-Bank West eG sowie deren Angehörige und Kooperationspartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Mit der Teilnahme an der Throwback-Challenge akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Die Sparda-Bank West eG behält sich vor, Teilnehmer bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder versuchter Manipulation von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen.
4. Gewinne und Benachrichtigung
Die Sparda-Bank West eG verlost unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels 15 Spenden in Höhe von je 1.000 Euro für ihre nominierte Schule aus den Reinerträgen des Gewinnsparvereins bei der Sparda-Bank West e.V. Die Gewinner werden über die Kommentarfunktion ihrer Posts sowie per Privatnachricht – sofern diese Funktion nicht deaktiviert wurde – über Instagram informiert. Die 15 Schulen, die eine Spende erhalten, werden darüber hinaus auf dem Instagram-Kanal der Sparda-Bank West eG veröffentlicht. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Daten selbst verantwortlich. Falls der Preis im Zuge der Aktion durch fehlerhafte Datenangaben nicht korrekt zugeordnet werden kann, entfällt der Förderungsanspruch des Schulfördervereins. Eine Barauszahlung der Spende ist ausgeschlossen.
5. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Sparda-Bank West eG behält sich, insbesondere bei technischen Problemen, vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung vollständig abzubrechen oder teilweise zu unterbrechen.
6. Datenschutz
Soweit im Rahmen der Throwback-Challenge personenbezogene Daten von Teilnehmern erhoben, verarbeitet und genutzt werden, werden diese von der Sparda-Bank West eG ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Aktion erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Beendigung der Aktion gelöscht, sofern keine gesetzlich vorgeschriebene Speicherung oder ein Nachweis dieser Daten notwendig ist. Es erfolgt keine Zusammenführung mit anderen Datenbeständen. Mit der Teilnahme an der Throwback-Challenge akzeptieren die Teilnehmer die Datenschutzhinweise (www.sparda-west.de/datenschutz) der Sparda-Bank West eG.
7. Schlussbestimmungen
Die vorliegende Throwback-Challenge unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Teilnahmebedingungen, einschließlich der Gewinnspielmechaniken, stellen die abschließenden Regelungen für die Aktion dar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.